Die Bürgervereinigung Eifel verfolgt ihre politischen Ziele auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Mitglieder der Bürgervereinigung Eifel verstehen sich als eine unabhängige Bürgervereinigung in der Gemeinde Nettersheim, die nur ihrem Gewissen sowie den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet sind und in keiner Abhängigkeit zu politischen Parteien stehen.
Das ständige Bemühen der Bürgervereinigung Eifel um das bestmögliche Gemeinwohl in unserer Gemeinde in bürgernaher Demokratie schließt die Bevorzugung einzelner Orte, Personen oder Bevölkerungsgruppen aus.
Für die Bürgervereinigung Eifel ist Kommunalpolitik frei von Partei- und Fraktionszwang. Nur der Wunsch nach Verbesserung des Gemeinwohls darf Antrieb jedes Handelns sowie jeder Entscheidung sein.
Die Vereinigung aus Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nettersheim trägt offiziell den Namen Bürgervereinigung Eifel und führt die Kurzbezeichnung BVE. Das Gebiet ist identisch mit dem Verwaltungsgebiet der Gemeinde Nettersheim. Hier befindet sich auch ihr Sitz, wobei die juristische Anschrift immer die des 1. Vorsitzenden ist.
Durch den Zusammenschluss der Bürgerinnen und Bürger soll erreicht werden, dass sich ihnen die Möglichkeit eröffnet, im Rat der Gemeinde Nettersheim durch parteiungebundene Bürgerinnen und Bürger politisch vertreten zu werden, die ausschließlich im Interesse unserer Heimat handeln.
Mitglied in der Bürgervereinigung Eifel können alle Bürgerinnen und Bürger werden, die der vorliegenden Satzung ihre Zustimmung geben. Jugendliche unter 16 Jahren bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, an Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Gesetze und der satzungsrechtlichen Bestimmungen teilzunehmen.
Die ordentliche und stimmberechtigte Mitgliedschaft beginnt, wenn ein vom Antragsteller ordnungsgemäß ausgefüllter Aufnahmeantrag unterschrieben eingereicht wurde, damit die geltende Satzung anerkannt, der Mitgliedsbeitrag entrichtet, und die Aufnahme von der Mehrheit des geschäftsführenden Vorstandes bestätigt wurde.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand kann durch Beschluss eine Mitgliedschaft bis zur nächsten Mitgliederversammlung ruhend stellen. Als Ausschlussgrund gilt ein Verstoß gegen die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland oder ein Verhalten, welches gegen die Satzung verstößt, sowie der Bürgervereinigung Eifel schadet. Nach Beschlussfassung der Mitgliederversammlung wird der Ausschluss sofort wirksam. Das betroffene Mitglied hat grundsätzlich ein Recht auf Anhörung.
Organe der Bürgervereinigung Eifel sind:
Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren durch die Mitglieder auf der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand besteht aus:
Die Bürgervereinigung wird nach außen vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende und einer seiner Stellvertreter oder beide Stellvertreter.
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
Die Geschäftsführung erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand. Er hat für einen reibungslosen Ablauf bei den laufenden Geschäften der Bürgervereinigung Eifel Sorge zu tragen.
Durch den geschäftsführenden Vorstand ist weiterhin
Alle Wahlen können nur durch die Mitgliederversammlung erfolgen. Sie müssen nach demokratischen Prinzipien durchgeführt werden. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch geheime Abstimmung. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Die Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten der Bürgervereinigung Eifel für die Kommunalwahl wird nach den gesetzlichen Richtlinien und als geheime Abstimmung durchgeführt.
Die Mitglieder der Versammlung haben ein Vorschlagsrecht. Der Vorstand kann eine Wahlempfehlung in Form einer Vorschlagsliste abgeben.
Bei Einstimmigkeit innerhalb der Versammlung besteht die Möglichkeit der offenen Wahl per Handzeichen.
Die Kasse der Bürgervereinigung Eifel führt der Schatzmeister. Die Grundsätze der einfachen Buchführung sind hierbei zu beachten. Über Art und Umfang der Ausgaben beschließt der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung wählt drei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren, wovon mindestens zwei die Kassenprüfung durchführen müssen.
Eine Wiederwahl ist möglich. Sie bleiben so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Die Kassenprüfer erstatten bei der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung die Entlastung des Vorstandes.
Zu entrichtende Jahresbeiträge sowie deren Zahlungsweise werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Satzungsänderungen können in jeder Mitgliederversammlung erfolgen. Zur Änderung der Satzung ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig. Der Antrag auf Änderung der Satzung muss der Einladung zur Mitgliederversammlung beigefügt werden.
Die Auflösung der Bürgervereinigung Eifel kann nur auf einer ausdrücklich zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Auflösung zustimmt. Über die Verwendung des Vermögens der Bürgervereinigung Eifel beschließt diese Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.
Änderungen der Satzung treten mit ihrer ordentlichen Verabschiedung (Annahme in der Mitgliederversammlung) in Kraft.
Die Gründungssatzung wurde von der Mitgliederversammlung am 20.10.2023
beschlossen.
Engelgau, 20.10.2023
Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.